Mitgliederversammlung
Cammin, 15. September 2013
Einladung zur Mitgliederversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit laden wir Sie herzlich zur Mitgliederversammlung des Fördervereins Camminer Storchenschule e.V. ein.
Datum: |
Mittwoch, den 20. November 2013 |
Ort: |
Storchenschule Cammin |
Zeit: |
19:30 Uhr |
Vorläufige Tagesordnung:
TOP 1 |
Begrüßung |
TOP 2 |
Protokollkontrolle (siehe Anhang/bei Bedarf als Kopie im Sekretariat zu empfangen), Feststellung der Beschlussfähigkeit und Einhaltung der Fristen |
TOP 3 |
Bericht des Vorstandes |
TOP 4 |
Bericht der Schulleitung |
TOP 5 |
Bericht der Schulorganisatorin |
TOP 6 |
Bericht der Kassenprüfer |
TOP 7 |
Anträge
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Top 8 |
Sonstiges |
Top 9 |
Wahl der Kassenprüfer |
Top 10 |
Neuwahl des Vorstandes |
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Falls Sie eigene Anträge einbringen wollen, sind diese mit mindestens 2-wöchigem, bei Satzungsänderungswünschen mit mindestens 4-wöchigem Vorlauf den Mitgliedern bekannt zu geben. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.
Wir bitten um zahlreiche Teilnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Vorstand
Armin Pfeiffer |
Bernhard Herrmann |
Anlage:
- Satzungsänderung:
„§ 9 Vorstand
- Zur rechtsverbindlichen Vertretung sind je zwei Vorstandsmitglieder befugt, wobei der Vorsitzende mit einem weiteren Vorstandsmitglied zeichnet.
Geänderter Absatz:
- Zur rechtsverbindlichen Vertretung sind je zwei Vorstandsmitglieder befugt, wobei der Vorsitzende oder der Stellvertretende Vorsitzende mit einem weiteren Vorstandsmitglied zeichnet. Im Innenverhältnis ist bestimmt, dass der Stellvertretende Vorsitzende nur bei Verhinderung des Vorsitzenden handeln darf.“
„§ 10 Kassenprüfer
Die Kassenprüfer tragen ihren Kassenprüfbericht bei der regulären Mitgliederversammlung mündlich vor oder verweisen auf den ausgelegten schriftlichen Kassenprüfbericht und beantragen dann die Entlastung des gesamten Vereinsvorstands.
Haben die Kassenprüfer gravierende Mängel in der Buchhaltung oder Vorteilszuwendungen an einzelne Personen festgestellt, haben sie die Pflicht, die Mitgliederversammlung als das höchste Organ eines Vereins hierüber zu informieren.“
Ergänzung um folgenden Satz:
„Die Kassenprüfer werden von der Mitgliederversammlung grundsätzlich für zwei Jahre gewählt.“