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Mitgliederversammlung

 

 

   Cammin, 15. September 2013

 

Einladung zur Mitgliederversammlung

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit laden wir Sie herzlich zur Mitgliederversammlung des Fördervereins Camminer Storchenschule e.V. ein.

 

Datum:

Mittwoch, den 20. November 2013

Ort:

Storchenschule Cammin

Zeit:

19:30 Uhr

 

 

Vorläufige Tagesordnung:

TOP 1

Begrüßung

TOP 2

Protokollkontrolle (siehe Anhang/bei Bedarf als Kopie im Sekretariat zu empfangen), Feststellung der Beschlussfähigkeit und Einhaltung der Fristen

TOP 3

Bericht des Vorstandes

TOP 4

Bericht der Schulleitung

TOP 5

Bericht der Schulorganisatorin

TOP 6

Bericht der Kassenprüfer

TOP 7

Anträge

 

  1. Satzungsänderung (siehe Anlage)

 

 

Top 8

Sonstiges

Top 9

Wahl der Kassenprüfer

Top 10

Neuwahl des Vorstandes

 

 

Falls Sie eigene Anträge einbringen wollen, sind diese mit mindestens 2-wöchigem, bei Satzungsänderungswünschen mit mindestens 4-wöchigem Vorlauf den Mitgliedern bekannt zu geben. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.

 

Wir bitten um zahlreiche Teilnahme.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Vorstand

 

 

  

 

                                                               

Armin Pfeiffer

Bernhard Herrmann

 

 

 

 

 

Anlage:

 

  1. Satzungsänderung:

 

„§ 9   Vorstand

 

  1. Zur rechtsverbindlichen Vertretung sind je zwei Vorstandsmitglieder befugt, wobei der Vorsitzende mit einem weiteren Vorstandsmitglied zeichnet.

Geänderter Absatz:

  1. Zur rechtsverbindlichen Vertretung sind je zwei Vorstandsmitglieder befugt, wobei der Vorsitzende oder der Stellvertretende Vorsitzende mit einem weiteren Vorstandsmitglied zeichnet. Im Innenverhältnis ist bestimmt, dass der Stellvertretende Vorsitzende nur bei Verhinderung des Vorsitzenden handeln darf.“

 

 

„§ 10  Kassenprüfer

 

Die Kassenprüfer tragen ihren Kassenprüfbericht bei der regulären Mitgliederversammlung mündlich vor oder verweisen auf den ausgelegten schriftlichen Kassenprüfbericht und beantragen dann die Entlastung des gesamten Vereinsvorstands.

Haben die Kassenprüfer gravierende Mängel in der Buchhaltung oder Vorteilszuwendungen an einzelne Personen festgestellt, haben sie die Pflicht, die Mitgliederversammlung als das höchste Organ eines Vereins hierüber zu informieren.“

 

Ergänzung um folgenden Satz:

„Die Kassenprüfer werden von der Mitgliederversammlung grundsätzlich für zwei Jahre gewählt.“