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Ermäßigungsanträge für Schulgeld-Minderung

 

Sehr geehrte Elternschaft,

gemäß unserer Schulgeld- und Betreuungsordnung sind Ermäßigungen schriftlich und für jedes Kalenderjahr bis zum 30.11. neu zu beantragen.

Somit erlaube ich mir darauf hinzuweisen, das bei Nichteinreichen der Unterlagen ab dem 01.01.2014 das jeweils volle Schulgeld zu entrichten ist bzw. eingezogen wird.

Wenn Sie diesbezüglich (weiterhin) Bedarf haben, so bitten wir Sie, uns die erforderlichen Unterlagen

–       Formular „Ermittlung des Familien-Nettoeinkommens“

–       Mit den aussagekräftigen Belegen/Steuerbescheiden

fristgemäß im Sekretariat einzureichen

Das Formular können Sie gerne bei Frau Schmidt im Sekretariat abholen oder von unserer Homepage herunterladen (Rubrik Formulare).

Es handelt sich bei dieser Möglichkeit zur Abminderung des Schul- und Betreuungsgeldes ausschließlich um die Reduktion auf Basis der jeweiligen Einkommensverhältnisse und NICHT um die bereits gewährten Geschwisterermäßigungen. Letztere haben natürlich Bestand auch nach dem 31.12.2013.

Mit freundlichen Grüßen
Förderverein Camminer Strochenschule e.V.

i.A. Rita Albrecht-Zander